Liebe Fahrgäste,

 

seit dem 1. September 2011 gilt das Alkoholkonsumverbot.

Das bedeutet, dass das Konsumieren von alkoholischen Getränken sowohl in den Verkehrsmitteln im HVV-Gebiet als auch auf den Haltestellen von U-, S- und A-Bahn untersagt ist.

Ab dem 1. Oktober 2011 droht bei Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von 40 Euro.

 

Ausgenommen sind die HADAG-Fähren, die Nord-Ostsee-Bahn, die Nordbahn und DB Regio. In den Zügen des metronoms besteht bereits seit Ende 2009 ein Alkoholkonsumverbot.

 

Warum führen wir das Alkoholkonsumverbot ein?

 

Seit geraumer Zeit ist der Alkoholkonsum im öffentlichen Nahverkehr bundesweit immer wieder ein Diskussionsthema. Im vergangenen Jahr hat der HVV bei einer repräsentativen Befragung festgestellt, dass 86 Prozent der Bevölkerung im HVV-Gebiet ein Alkoholkonsumverbot befürworten.

 

Gute Gründe für ein Alkoholkonsumverbot:

 

Für mehr Sauberkeit und mehr Wohlfühlen im HVV.

 

Alkohol, nein danke!

Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie den HVV nicht an Stelle des Autos nutzen können, wenn Sie etwas getrunken haben. Lediglich der Konsum in den Verkehrsmitteln muss in Zukunft unterbleiben.

 

Danke, dass Sie mitmachen!