Presse > Presseinformationen > Rotes Licht heißt „Stopp!“

< zurück

Rotes Licht heißt „Stopp!“

Polizei und AKN sind darauf aufmerksam geworden, dass Fußgänger an Bahnübergängen der AKN sehr häufig das rote Lichtzeichen oder Blinklicht missachten und noch schnell den Bahnübergang überqueren, um den Zug nicht zu verpassen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, bei denen Menschen unnötig in Gefahr gebracht werden. Aus diesem Grund führt die Polizei an Bahnübergängen regelmäßige Kontrollen durch. Regelverstöße kosten bis zu 350 Euro, zusätzlich gibt´s vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei – eine Anzeige inklusive.

An Bahnübergängen muss bei Rot angehalten werden – ebenso bei rotem Blinklicht. Gelbes Licht bedeutet ebenfalls „Halt!“. Auch wenn die Schranken noch geöffnet sind, schließen diese nach kurzer Zeit sehr schnell. Der Bahn­übergang darf erst dann überquert werden, wenn das Rotlicht erloschen ist; es könnte ein zweiter Zug aus der Gegenrichtung folgen. An gesperrten Bahnübergängen gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, ist kein Kavaliersdelikt und die Gefahren werden generell unterschätzt. Wer einen durch (Blink-)Lichter gesperrten Bahnübergang überquert, riskiert sein eigenes Leben und gefährdet leichtsinnig andere.

Auf wenigen Metern kann ein Pkw zum Stehen kommen. Züge haben wegen ihrer großen Masse und der nicht zu unterschätzenden Geschwindigkeit einen sehr viel längeren Bremsweg als ein Pkw. Bis zu mehreren hundert Metern benötigt ein AKN-Triebwagen zum Anhalten. Außerdem kann der Zug einer Gefahrenstelle nicht ausweichen. Deshalb sagt das Gesetz, dass die Bahn Vorrang vor allen Verkehrsteilnehmern hat.

Derzeit gibt es auf den AKN-Linien A 1, A 2 und A 3 rund 100 technisch gesicherte Bahnübergänge, an denen hohe Aufmerksamkeit gefordert ist. Der Appell  von Polizei und  AKN lautet deshalb: Rotes Licht heißt „Stopp!“.

 

AKN Eisenbahn AG
2.6.2010