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Rücksichtnahme beim Fahrradtransport in der AKN
Reisen mit Fahrrad und Bahn
Aufgrund vermehrter Beschwerden bittet die AKN ihre Fahrgäste mit Fahrrädern, einige wichtige Punkte zu beachten:
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung des Fahrrades, sie ist nur bei ausreichendem Platz im Triebwagen möglich. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrer/ -innen und Kinderwagen besitzt immer Vorrang. Das hat zur Folge, dass bei stark gefüllten Zügen ggf. ein Fahrrad nicht mitgenommen werden kann oder der Zug verlassen werden muss.
Im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes HVV bestehen zusätzlich montags bis freitags Fahrradsperrzeiten zwischen 6 und 9 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr. In den Hamburger Sommerferien ist eine Fahrradmitnahme immer möglich.
Nur in den beiden mittleren Einstiegstüren ist das Mitnehmen von bis zu zwei Fahrrädern vorgesehen. Die Türen an den beiden Enden des Fahrzeuges sind hierfür nicht verfügbar, da der Einstieg vor der Tür des Triebfahrzeugführers aus Sicherheitsgründen unbedingt frei bleiben muss. Räder müssen so im Zug untergebracht werden, dass sie andere Fahrgäste nicht behindern und ein freier Durchgang gewährleistet ist. Die Fahrräder sind während der Fahrt festzuhalten oder so zu befestigen, dass sie nicht umfallen können. Ein Anschließen der Fahrräder ist nicht zulässig. Sie dürfen auch nicht in die Sitzbereiche mitgenommen werden. Gepäcktaschen sind abzunehmen.
Sollten diese Regelungen nicht eingehalten werden, kann die Mitnahme von Fahrrädern auch ausgeschlossen werden. Die AKN bittet hier um Verständnis und aufgrund des beschränkten Platzangebotes in den Triebwagen um Rücksichtnahme anderer Fahrgäste gegenüber.
Weitere Informationen sind am AKN Service-Telefon unter 04191 / 933 933 oder per E-Mail unter info@akn.de erhältlich. Einen Flyer zum Fahrradtransport kann beim Service-Telefon bestellt oder auf der Internetseite www.akn.de heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen Sie in den AKN Service-Centern aus.
AKN Eisenbahn AG
13.08.2009




