Presse > Presseinformationen > Warnstreik bei der AKN

< zurück

Warnstreik bei der AKN

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hatte die Triebfahrzeugführer der AKN Eisenbahn AG für heute zum Warnstreik aufgerufen. In der Zeit von 6.00 bis 8.00 Uhr wurde der Zugverkehr bestreikt. Mit diesem Streik will die GDL den Abschluss eines einheitlichen Branchentarifvertrages für Lokomotivführer erreichen, das heißt einen einheitlichen Tarif für Nah- und Fernverkehr sowie Güterverkehr.

 

Bei der AKN beteiligten sich lediglich zwölf Triebfahrzeugführer. Durch den Einsatz von Mitarbeitern, die nicht in der GDL organisiert sind, konnte die AKN Zugausfälle und Verspätungen zu einem großen Teil kompensieren beziehungsweise verhindern. Unakzeptabel ist aus Sicht der AKN, dass einzelne streikende Triebfahrzeugführer nicht den Zielbahnhof ansteuerten, sondern die Zugfahrt auf einem Unterwegsbahnhof, zum Beispiel Hohenwestedt, beendeten. Die betroffenen Fahrgäste verharrten infolgedessen bei Temperaturen von bis zu minus 10 Grad Celsius auf den Unterwegsstationen, ohne dass die AKN trotz großer Anstrengungen die Chance hatte, in der Hauptverkehrszeit einen Schienenersatzverkehr durch Busse einzurichten.

 

Die AKN bedauert zutiefst, dass die GDL sich nicht an ihre vollmundige Ankündigung hielt, den Warnstreik rechtzeitig gegenüber dem Unternehmen bekannt zu geben. Lediglich eine Information der Medien am gestrigen Montagabend erlaubte uns, auf die bevorstehende Situation zu reagieren. Eine Telefax-Mitteilung des GDL-Bezirks Nord erreichte die AKN-Zentrale erst heute Morgen um 3.52 Uhr. Von einer rechtzeitigen Ankündigung dieses Warnstreiks kann daher keine Rede sein. Dieser Arbeitskampf wird von der GDL bewusst auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen.

 

Die AKN hat für die Streikmaßnahme kein Verständnis, da sie im Vorgriff auf einen Tarifabschluss den Arbeitnehmern bereits entgegengekommen ist. Der Warnstreik hat bundesweite Ziele, die mit den Gegebenheiten bei der AKN nicht im Zusammenhang stehen. Bei den Verhandlungen über einen einheitlichen Branchentarifvertrag für Lokomotivführer mit den sechs großen Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr und der DB AG ist die AKN weder durch ihren Arbeitgeberverband noch als Einzelunternehmen beteiligt.

 

Die AKN fordert die GDL auf, ihrer Verantwortung auch gegenüber den Fahrgästen gerecht zu werden und das mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vereinbarte Tarifergebnis zu respektieren, da es den Bedürfnissen der AKN-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter entspricht.

 

 

AKN Eisenbahn AG

22.02.2011