Service > Häufige Fragen
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| Wofür steht die Abkürzung AKN? | AKN ist eine historische und traditionelle Abkürzung und steht für "Eisenbahn-Aktiengesellschaft Altona - Kaltenkirchen - Neumünster". Altona wird allerdings seit 1962 von der AKN nicht mehr angefahren. Ihre dortige Abfahrt wurde im Zuge der Verlängerung der S-Bahn nach Pinneberg in den Jahren 1962 bis 1967 zuerst 1962 nach Langenfelde und 1965 nach Eidelstedt verlegt. |
| Gilt die BahnCard bei der AKN? | Die BahnCard wird bei der AKN je nach Tarifgebiet unterschiedlich anerkannt: Bundesweite Fernverkehrsfahrkarten von/zu Bahnhöfen der AKN-Linien A 1 und A 3 können durch die BahnCard ermäßigt werden (je nach Art der BahnCard um 25 % oder 50 %). Auf der Linie A 2 besitzt sie keine Gültigkeit. Im Schleswig-Holstein-Tarif können Fahrkarten von/zu allen Bahnhöfen der AKN um rund 25 % bei Vorlage der BahnCard 25 oder auch der BahnCard 50 ermäßigt gelöst werden. Im Hamburger Verkehrsverbund HVV wird die BahnCard grundsätzlich nicht akzeptiert. |
| Kann ich mein Fahrrad mitnehmen? | Ja, pro Wagen können maximal vier Fahrräder mitgenommen werden. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich die Bereiche im mittleren Einstieg der Züge. Die Türen vor dem Raum der Triebfahrzeugführer an der Spitze des Zuges dürfen auf keinen Fall verstellt werden. Die Kosten der Fahrradmitnahme richten sich nach Ihrer Fahrkarte und dem genutzten Tarif: Besitzen Sie für Ihre Fahrt eine Fahrkarte des HVVs und fahren auf den Linien A 2, A 3 oder A 1 zwischen Boostedt und Eidelstedt, ist die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich. Besitzen Sie für Ihre Fahrt hingegen eine Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifes, ist eine Fahrradkarte zu lösen. Wählen Sie dazu bitte am Automaten über die "Start-Ziel-Eingabe" Ihren gewünschten Fahrweg und dann die angezeigte Fahrradkarte. Eine streckenunabhängige Fahrradtageskarte für ganz Schleswig-Holstein finden Sie auf der Ansicht am Beginn der Eingabe unter "Netzkarten". Bitte beachten Sie besonders, dass die Fahrradmitnahme Mo-Fr von 6 - 9 Uhr und 16 - 18 Uhr auf den AKN-Linien nicht erlaubt ist ("Sperrzeiten"). In den Hamburger Sommerferien sind diese Sperrzeiten in den letzten Jahren jedoch regelmäßig aufgehoben. Sorgen Sie bitte für einen sicheren Stand Ihres Fahrrades. Gepäck muss abgenommen und platzsparend verstaut werden, wenn der Zug sehr gefüllt ist und der Platz für Fahrräder genutzt werden muss. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Ihr Fahrrad - insbesondere die Kette - nicht die Kleidung anderer Fahrgäste oder die Inneneinrichtung der Triebwagen verschmutzt. Auch hier gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht allen Fahrgästen eine angenehme Fahrt. Sie können sich hier unseren speziellen Fahrradflyer mit allen Informationen zusenden lassen. |
| Kann ich meinen Rollstuhl mitnehmen? | Rollstuhlfahrer/innen und andere mobilitätseingeschränkte Personen können sich an unserem Service-Telefon 04191 / 933 933 anmelden. Bitte melden Sie sich mehrere Tage vor Ihrer Fahrt an und teilen Sie uns mit, ob es sich um einen Schieberollstuhl handelt. Wir prüfen dann gern, ob Sie an Ihrem AKN-Abfahrtsbahnhof erwartet und bis zu Ihrem AKN-Zielbahnhof begleitet werden können. Wir geben Ihren Wunsch ggf. anschließend an unser Servicepersonal weiter. Elektrorollstühle können wir leider nicht befördern. |
| Ab welchem Alter kostet die Mitnahme von Kindern etwas? | Generell fahren Kinder bis zum Alter von einschl. fünf Jahren kostenlos mit. Kinder ab sechs Jahren benötigen eine eigene Kinderfahrkarte. Die Kosten hierfür richten sich nach der entsprechenden Entfernung und dem jeweilig gültigen Tarif. Einige Angebote wie etwa Tages- und Zeitkarten beinhalten auch eine kostenfreie Mitnahme von Kindern. Lassen Sie sich hierzu gern in unseren Servicestellen oder am Service-Telefon 04191 / 933 933 beraten. |
| Was bedeutet Schienenersatzverkehr oder SEV? |
Ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen wird eingerichtet, wenn aufgrund von Bauarbeiten oder anderen Vorkommnissen leider nicht mit Zügen gefahren werden kann. Informationen hierzu erhalten Sie am Service-Telefon 04191 / 933 933, hier auf unserer Homepage unter aktuelle Fahrplanänderungen oder in unseren Servicestellen. Eine Mitnahme Ihres Fahrrads ist in den SEV-Bussen leider nicht möglich. |
| Kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis die AKN kostenlos nutzen? | Alle Fahrgäste, die einen Berechtigungsausweis und ein hierzu gehörendes Beiblatt mit gültiger Wertmarke (G, H oder G 1) besitzen, werden im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein - also auch bei der AKN - unentgeltlich befördert. Die Wertmarke ist bei Ihrem Versorgungsamt erhältlich. Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert, wenn auf dem Ausweis der Buchstabe "B" und der Satz "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingetragen ist. In Verkehrsverbünden wie dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) herrscht mit einem solchen Schwerbehindertenausweis bundesweit grundsätzlich freie Fahrt. |
| Wonach richten sich Ihre Tarife und Fahrpreise? | Bei der AKN gelten drei Tarife: der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) und der bundesweite Fernverkehrstarif. Es handelt sich jeweils um so genannte Tarifgemeinschaften oder -kooperationen, in denen der Tarif gemeinsam mit anderen Unternehmen festgelegt wird. Dieses hat einerseits den Vorteil, dass Fahrkarten auch zur Weiterfahrt mit weiteren Anschlusszügen und -bussen gelten. Gleichzeitig entfällt durch dieses Prizip andererseits aber auch vielfach die Möglichkeit, auf alle Tarifwünsche der Fahrgäste individuell einzugehen. Nähere Auskünfte zum HVV- und SH-Tarif finden Sie hier mehr Infos >> |
| Wann werden Ihre Züge 'verstärkt'? | Eine Verlängerung von Zügen um weitere Triebwageneinheiten (Zugverstärkungen) nehmen wir zu verschiedenen Anlässen vor, um einem erhöhten Fahrgastaufkommen möglichst gerecht werden zu können, zum Beispiel bei Fußballspielen, Musikkonzerten oder anderen großen Events |
| Was muss ich bei Gruppenfahrten beachten? | Möchten Sie mit einer größeren Gruppe (z.B. einer Schulklasse) mit der AKN fahren, melden Sie diese Fahrt bitte beim Service-Telefon mit der Nummer 04191 / 933 933 an oder besuchen Sie uns in einem unserer Servicestellen in Quickborn und Kaltenkirchen. Unser Servicepersonal nimmt Ihre Anfrage gerne entgegen. |
| Kann die Temperatur im Fahrgastraum gesenkt oder erhöht werden? | Derzeit setzen wir zwei Fahrzeugtypen ein, die mit unterschiedlichen Heizungs- und Lüftungssystemen ausgestattet sind: In den Triebwagen mit einer glatten Außenhaut (Typ VTA) wird die Raumtemperatur automatisch auf etwa 21° C eingestellt. Das bedeutet, dass bei entsprechend hohen Außentemperaturen die Anlage auf Lüftungsbetrieb umschaltet. Die Heizung in den Triebwagen mit einer silber geriffelten Außenhaut (Typ VTE) erwärmt den Fahrgastraum ebenfalls auf etwa 21° C. In der warmen Jahreszeit ist sie ausgeschaltet. Für beiden Fahrzeugtypen besteht keine Möglichkeit, die Raumtemperatur in Stufen zu regulieren. Bei Unregelmäßigkeiten wenden Sie sich bitte über die blauen Sprechstellen im Fahrgastraum an unseren Triebfahrzeugführer und bitten ihn, die Einstellung der Heizung ggf. überprüfen zu lassen. |
| Wie bediene ich die Türen der Fahrzeuge? | Die Türen lassen sich per Knopfdruck über grün leuchtende Drucktasten öffnen und schließen |
| Wie nehme ich Kontakt zum Triebfahrzeugführer auf? | Über blaue Sprechstellen im Fahrgastraum können Sie eine Gesprächsverbindung zum Triebfahrzeugführer herstellen |
| Wie löse ich am Fahrkartenautomaten eine Fahrkarte? | Einfach den Bildschirm des Automaten berühren und schon geht´s los: Geben Sie Ihren Zielbahnhof ein und wählen Sie die für Sie passende Fahrkarte. Kleingeld bleibt allerdings Fahrgeld - Sie können jedoch auch in einem gewissen Rahmen mit Banknoten bzw. mit Ihrer ec-Karte zahlen. Die Zahlungsmittel, die für den entsprechenden Betrag akzeptiert werden, werden auf der letzten Bildschirmeinstellung angezeigt. Detaillierte Informationen zur Bedienung erhalten Sie unter Automatenbedienung oder - für das Erlangen ganz genauer Kenntnisse - nehmen Sie doch gern an einem unserer Mobilitätstrainings teil. |
| Wo werde ich Vorschläge und Wünsche los? | Unter der Service-Telefonnummer 04191 / 933 933 erhalten Sie von unserem Team Auskünfte zu allen Fragen über Fahrzeiten, Preise und die Angebote der AKN, des Schleswig-Holstein-Tarifes (SH-Tarifes) und des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV). Auch für Beschwerden haben wir stets ein offenes Ohr - und das selbstverständlich auch per E-Mail unter info@akn.de. |
| Wie ist es um die Sicherheit auf den Bahnhöfen und in den Zügen bestellt? | Auf den Bahnsteigen und auch in den Zügen sorgen Videokameras für die Sicherheit der Fahrgäste. Rot-blaue Notrufsäulen auf den Stationen, blaue Sprechstellen in den Fahrzeugen und ständiger Kontakt des Triebfahrzeugführers zur Leitstelle sind wichtige Bausteine des Sicherheitskonzepts der AKN. Zusätzlich sind schwerpunktmäßig Sicherheitsdienste in den Zügen der AKN im Einsatz. Denn auch moderne Technik kann Menschen nicht ersetzen. |
| Fragen und Anregungen - mit wem kann ich sprechen? | Für Fragen, Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte an das Service-Team der AKN Eisenbahn AG: info@akn.de oder 04191 / 933 933 |
| Was ist der Unterschied zwischen AKN Eisenbahn AG und HVV? | Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) besteht aus rund 40 Verkehrsunternehmen. Der HVV bestimmt in Abstimmung mit der hamburgischen und schleswig-holsteinischen Kommunal- und Landespolitik den Umfang des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Fahrpreise. Die AKN Eisenbahn AG ist einer der Partner im HVV. |
| Wieso nimmt der Automat teilweise keine großen Scheine an? | Für Fahrkarten, deren Wert mehr als 10,00 € beträgt, gilt folgendes: Ab einem Fahrpreis von 10,10 € können Sie neben 5 €- und 10 €-Scheinen auch mit einer 20 €-Banknote bezahlen. Wenn Ihr Ticket einen Wert von mindestens 28,00 € überschreitet, werden auch 50 €-Scheine angenommen. Sollten Sie einen Betrag von mehr als 65,00 Euro begleichen, ist es auch möglich, mit einem 100 €-Schein zu bezahlen. Dieses Prinzip ist zwingend erforderlich, um für möglichst viele Fahrgäste Wechselgeld bereithalten zu können. Denn: Die Automaten können Ihnen keine Noten zurückgeben. Würden sie bei kleineren Beträgen auch größere Scheine annehmen, wären ihre Vorräte zügig aufgebraucht. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Zahlung mit einer ec-Karte. |
| Ich habe im AKN-Zug etwas verloren - an wen kann ich mich wenden? | Bitte rufen Sie unser Service-Center in Kaltenkirchen an: 04191/ 933 112 oder senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@akn.de. Wir versuchen dann, Ihr Eigentum wieder zu beschaffen. Nähere Informationen über Fundsachen und was besonders zu beachten ist finden Sie hier. |
| Wo finde ich Informationen über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr? | Detaillierte Angaben zu Fahrgastrechten erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info und auf unserer Internetseite bei den Fahrgastrechten |




