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    Fahrplananpassung Wochenende

    +++Bitte beachten Sie, dass es ab dem 23.03.24 zu Fahrplananpassungen am Wochenende kommt. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles"+++

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Fahrplananpassung Wochenende

+++Bitte beachten Sie, dass es ab dem 23.03.24 zu Fahrplananpassungen am Wochenende kommt. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles"+++

Tarif- und Beförderungsbedingungen der AKN Eisenbahn GmbH

  1. Die AKN Eisenbahn GmbH erbringt Leistungen im SPNV. Für diese Leistungen gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen der AKN in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Anerkennung der Beförderungs- und Tarifbestimmungen werden mit dem Fahrtantritt vollzogen.
  1. Soweit in den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der AKN nicht abweichend geregelt, gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes, die Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes und die Beförderungsbedingungen des DTV in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  1. Beachten Sie bitte, dass es untersagt ist,
    1. Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder aus dem Fahrzeug ragen zu lassen,
    2. Türen eigenmächtig während der Fahrt zu öffnen,
    3. Fahrzeuge zu verunreinigen oder zu beschädigen,
    4. In den Fahrzeugen zu rauchen,
    5. Verkaufsgeschäfte durchzuführen, Druckschriften zu verteilen oder Fahrgäste zu belästigen,
    6. Sicherheitsvorrichtungen der Fahrzeuge ohne Anzeichen einer Notfallsituation zu betätigen.

Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte 3. 1.-6. hält es sich die AKN offen, zivilrechtliche Maßnahmen zu erheben.

  1. Ein Fahrtantritt ist ausschließlich mit einer gültigen Fahrkarte erlaubt. Hierzu stehen Ihnen folgende Vertriebswege zu Verfügung:
    1. Fahrkartenautomaten an allen Stationen der Linien A1, A2 und A3
    2. AKNeigene Servicestellen in Kaltenkirchen und Quickborn sowie das TUI Reisebüro in Bad Bramstedt
    3. Alle Verkaufsstellen der unter 2. Genannten Tarife
    4. Onlineshop auf der Seite der AKN (akn.de)
    5. elektronische Vertriebswege der Verbund-/Gemeinschaftstarife (wie z.B. die hvv-App, der hvv-Onlineshop [www.hvv.de] und der Ticketshop des Schleswig-Holstein-Tarifs [www.nah.sh]). Bei Nutzung eines mobilen Endgerätes muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt gelöst und heruntergeladen werden.

Sind keine Fahrkarten vor Ort erhältlich, geben Sie bitte beim Zugbegleitpersonal oder beim Triebfahrzeugführer unmittelbar nach Fahrtantritt Bescheid.

  1. Das Fahrgeld ist in einem zum Fahrpreis angemessen Umfang passend / abgezählt bereit zu halten. Beschädigte Münzen/Geldscheine werden nicht angenommen.
    1. Die Fahrkartenautomaten nehmen keine Ein- und Zwei-Cent-Münzen entgegen.
    2. Die Fahrkartenautomaten sind zur Rückgabe von Wechselgeld nur innerhalb bestimmter Wertgrenzen ausgestattet. Soweit mit dem Wechselgeldbestand die Herausgabe des Wechselgeldes nicht gewährleistet werden kann, ist die Zahlung des Fahrgeldes passend vorzunehmen.
    3. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorgebracht werden. Für die Beanstandung von Wechselgeld aus Automaten gelten die an den einzelnen Automaten angebrachten Hinweise.
    4. An bestimmten Verkaufsstellen und Fahrkartenautomaten ist auch die bargeldlose Zahlung (z.B. per EC-Karte/GiroCard) zulässig. Ein Anspruch auf diesen Zahlungsweg besteht nicht.
  1. Fahren ohne gültigen Fahrausweis lohnt sich nicht. Für Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis erheben wir das jeweils in den anzuwendenden Tarifen bzw. in der Eisenbahnverkehrsordnung aufgeführte erhöhte Beförderungsentgelt. Im Bereich des hvv sind dies z.B. bis zu 60 Euro.
  1. Für die Anerkennung der BahnCard, der entsprechenden Ländertickets und des Quer-durchs-Land-Tickets gelten die entsprechenden Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.
  1. Für die Beförderung von Kindern gelten die Bestimmungen der unter 2. genannten Tarife.
  1. Für Abonnements im SH-Tarif, die über die AKN beantragt werden, gelten die Abo-Vertragsbedingungen der AKN.
  1. In den mittleren Einstiegsbereichen der roten AKN-Triebwagen können bis zu zwei Fahrräder mitgenommen werden. Die Türbereiche vor den Führerständen und die Sitzbereiche sind freizuhalten. In den neueren blauen Lint-Fahrzeugen können bis zu fünf Fahrräder je Mehrzweckbereich mitgenommen werden. Das Fahrrad ist während der Fahrt festzuhalten oder festzuschnallen. Die Türbereiche vor den Führerständen und die Sitzbereiche sind freizuhalten und Gepäck ist abzunehmen. Fahrgäste mit Kinderwagen, Gepäck und mobilitätseingeschränkte Personen haben Vorrang. Mo-Fr zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 Uhr und 18 Uhr sind Fahrräder von der Mitnahme  ausgeschlossen. Im hvv-Tarif ist die Fahrradmitnahme in der AKN kostenfrei. Zu Fahrkarten von/nach außerhalb des hvv-Tarifgebietes ist je nach Fahrkarte des Fahrgastes eine Fahrradkarte des Schleswig-Holstein-Tarifes oder des bundesweiten Tarifs (gemäß Beförderungsbestimmungen Anstoßverkehr) zu lösen.
  1. Die Beförderung von Tieren, soweit von ihnen keine Gefährdung des Betriebes oder eine Gefährdung und Belästigung anderer Fahrgäste ausgeht, ist nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gestattet. Darüber hinaus gilt:
    1. Kleine und ungefährliche Tiere (bis zur Größe einer Hauskatze) dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung erfolgt unentgeltlich.
    2. Hunde, die größer als eine Hauskatze sind bzw. nicht in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und sind anzuleinen. Eine Gefährdung Mitreisender ist auszuschließen (ggf. mittels Maulkorb o.ä.). Das Beförderungsentgelt richtet sich nach dem Tarif der Fahrkarte des Hundebesitzers.
    3. Blindenführhunde, die eine blinde Person begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen und werden unentgeltlich befördert.
    4. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  1. Es droht ein Ausschluss von der Fahrt, sofern Sie mit Ihrem Verhalten andere Fahrgäste belästigen oder den Betriebsablauf gefährden und dies auf unser Verlangen nicht umgehend einstellen.
  1. Am 29.07.2009 trat das „Fahrgastrechtegesetz“ in Kraft. Damit gelten einheitliche Fahrgastrechte und –pflichten. Bitte beachten Sie hierzu unsere Fahrgastrechte und Kundeninformationen.
  1. Wir möchten, dass Sie sicher mit dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein und Hamburg reisen können. Wir empfehlen daher weiterhin das Tragen von Masken in allen Zügen der AKN.

 

Weitere Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen auf einen Blick

Den aktuellen Gemeinschaftstarif einschließlich der Beförderungsbedingungen des hvv finden Sie auf dieser Seite als Download:
https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif

Die aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Schleswig-Holstein-Tarifs (SH-Tarif) finden Sie auf dieser Seite:
https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/

Nähere Informationen zum Schleswig-Holstein-Tarif finden Sie unter www.nah.sh

Zu den Fahrgastrechten geht es HIER.