Aufhebung der Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Hamburg.
Stand der Dinge zum Corona-Virus - Stand Januar 2023
Als Verkehrsunternehmen sind wir grundsätzlich bestrebt, alle Regelungen und gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, um unseren Teil zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen.
Maskenpflicht in Schleswig-Holstein
Die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein wird ab den 01.01.2023 im gesamten ÖPNV aufgehoben. Das Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen.
Maskenpflicht in Hamburg
In Hamburg gilt in allen Bussen, Bahnen und hvv-Fähren weiterhin die Pflicht, mindestens eine medizinische Maske zu tragen. FFP2-Masken werden ausdrücklich weiterhin empfohlen, insbesondere zum Eigenschutz.
Detaillierte Informationen zur Maskenpflicht finden Sie hier:
Regeln des Hamburger Verkehrsverbunds hvv
Regeln des Schleswig-Holsteinischen Nahverkehrsverbunds SH
Bußgeld bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht
Die Einhaltung der Maskenpflicht wird in unseren Verkehrsmitteln im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg von unserem Begleit- und Kontrollpersonal überprüft. Informationen zu unseren Tarif- und Beförderungsbestimmungen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern ggf. andere Regeln gelten können.
Unsere AKN Servicestellen sind für Sie geöffnet. In den Servicestellen wurde ein Schutz eingebaut, so dass kontaktlose Beratungs- und Verkaufsgespräche möglich sind. Bitte zahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos mit Ihrer EC-Karte. Das TUI ReiseCenter in Bad Bramstedt ist ebenfalls geöffnet. Tickets erhalten Sie auch weiterhin über die hvv-App und an den Automaten.
Nützliche Links
Corona Informationen der Bundesländer
Hinweise vom schleswig-holsteinischen Verkehrsverbund NAH.SH zu Corona finden Sie hier
Informationen zu den Corona-Zahlen in Schleswig-Holstein finden Sie hier
Sie haben noch Fragen? Schauen Sie gerne hier oder wenden Sie sich an unsere Kolleg:innen vom Servicetelefon unter 04191 / 933-933