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    Fahrplananpassung Wochenende

    +++Bitte beachten Sie, dass es ab dem 23.03.24 zu Fahrplananpassungen am Wochenende kommt. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles"+++

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Fahrplananpassung Wochenende

+++Bitte beachten Sie, dass es ab dem 23.03.24 zu Fahrplananpassungen am Wochenende kommt. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Aktuelles"+++

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung AKN?

AKN ist eine Abkürzung mit historischem Bezug. Sie steht für "Eisenbahn-Aktiengesellschaft Altona - Kaltenkirchen - Neumünster" und bezeichnet die ursprüngliche Stammstrecke. Altona wird allerdings seit 1962 von der AKN nicht mehr angefahren. Der dortige Startbahnhof nahe der Holstenstraße wurde im Zuge der Verlängerung der S-Bahn nach Pinneberg in den Jahren 1962 bis 1967 aufgegeben. Seit 1962 starten die AKN-Züge in Langenfelde und seit 1965 ab Eidelstedt.

Gilt die BahnCard bei der AKN?

Die BahnCard 100 wird auf dem gesamten Streckennetz der AKN anerkannt und berechtigt den Besitzer dort zur Mitfahrt ohne zusätzliche Zahlung.

Fahrkarten des bundesweiten Tarifs, auch durch BahnCard 25 und BahnCard 50 ermäßigte Fahrkarten, werden bei der AKN nur auf den Linien A1 und A3 anerkannt.

Nur bei Einzelfahrkarten im Schleswig-Holstein-Tarif werden die BahnCard 25 und BahnCard 50 auf allen Linien der AKN anerkannt. Die Höhe des Rabattes bei beiden BahnCards beträgt einheitlich 25%.

Die genannten Regelungen gelten auch für Probe-BahnCards und vorläufig ausgestellte BahnCards (innerhalb ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer).

Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

Grundsätzlich können in den Zügen der AKN Fahrräder mitgenommen werden. Die Kosten der Fahrradmitnahme richten sich nach Ihrer Fahrkarte und dem genutzten Tarif: 
Im HVV ist die Mitnahme kostenlos, im Schleswig-Holstein-Tarif müssen Sie eine zusätzliche Fahrradkarte lösen. Verboten ist die Fahrradmitnahme in den Spitzenzeiten des Berufsverkehrs Mo-Fr von 6 - 9 Uhr und 16 - 18 Uhr! In den Hamburger Sommerferien sind diese Sperrzeiten in den letzten Jahren jedoch regelmäßig aufgehoben.



Ab welchem Alter kostet die Mitnahme von Kindern etwas?

Generell fahren Kinder bis zum Alter von einschließlich fünf Jahren kostenlos mit. Kinder ab sechs Jahren benötigen eine eigene Kinderfahrkarte. Einige Angebote wie etwa Tages- und Zeitkarten beinhalten auch eine kostenfreie Mitnahme von Kindern. Lassen Sie sich hierzu gern in unseren Servicestellen oder am Service-Telefon unter 04191 / 933 933 beraten.

Was bedeutet Ersatzverkehr mit Bussen oder SEV?

Ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen wird eingerichtet, wenn aufgrund von Bauarbeiten oder anderen Vorkommnissen leider keine Züge fahren können. Informationen hierzu erhalten Sie am Service-Telefon 04191 / 933 933, hier auf unserer Homepage unter aktuelle Fahrplanänderungen oder in unseren Servicestellen.
 Eine Mitnahme Ihres Fahrrads ist in den SEV-Bussen grundsätzlich leider nicht möglich.

Kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis die AKN kostenlos nutzen?

Ja! Alle Fahrgäste, die einen Berechtigungsausweis und ein hierzu gehörendes Beiblatt mit gültiger Wertmarke (G, H oder G 1) besitzen, werden im gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein - also auch bei der AKN - unentgeltlich befördert. Die Wertmarke ist bei Ihrem Versorgungsamt erhältlich.
Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert, wenn auf dem Ausweis der Buchstabe "B" und der Satz "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingetragen ist.
Im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) herrscht mit einem solchen Schwerbehindertenausweis bundesweit grundsätzlich freie Fahrt.

Wonach richten sich Ihre Tarife und Fahrpreise?
  • der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV),
  • der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)
  • und der bundesweite Fernverkehrstarif.

Es handelt sich jeweils um so genannte Tarifgemeinschaften oder -kooperationen, in denen der Tarif gemeinsam mit anderen Unternehmen festgelegt wird. Dieses hat den Vorteil, dass Fahrkarten auch zur Weiterfahrt mit weiteren Anschlusszügen und -bussen gelten.

Wann werden Ihre Züge "verstärkt"?

Eine Verlängerung von Zügen um weitere Triebwageneinheiten (Zugverstärkungen) nehmen wir zu verschiedenen öffentlichen Großveranstaltungen vor. Beispielsweise bei Spielen des HSV, dem Alstervergnügen, dem Kaltenkirchener Jahrmarkt oder dem Hafengeburtstag. Infos gibt’s über die Presse und hier auf der Homepage.

Was muss ich bei Gruppenfahrten beachten?

Möchten Sie mit einer größeren Gruppe (z.B. einer Schulklasse) mit der AKN fahren, melden Sie diese Fahrt bitte mind. zwei Wochen vorher schriftlich unter info@akn.de an oder besuchen Sie uns in einem unserer Service-Center in Quickborn und Kaltenkirchen.

Haben Ihre Züge Klimaanlage?

Unsere neuen LINT 54 - Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage ausgestattet und sorgen bei jedem Wetter für ein angenehmes Raumklima. Unsere älteren VTA-Triebwagen können diesen Service leider nicht bieten.

Wie kann ich Kontakt zum Triebfahrzeugführer aufnehmen?

Im Fahrgastraum an den Türbereichen kann über eine Sprechstelle einfach Kontakt aufgenommen werden.

Wie löse ich am Automaten eine Fahrkarte?

Eine kurze Beschreibung gibt es hier.

Wo werde ich Fragen, Vorschläge und Wünsche los?

Bei unserem Service-Telefon unter der Nummer 04191 / 933 933 erhalten Sie von unserem Team Auskünfte zu allen Fragen über Fahrzeiten, Preise und die Angebote der AKN, des Schleswig-Holstein-Tarifes (SH-Tarifes) und des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV). Auch für Beschwerden haben wir stets ein offenes Ohr - und das selbstverständlich auch per E-Mail unter info@akn.de.

Wie ist es um die Sicherheit auf den Bahnhöfen und in den Zügen bestellt?

Auf den Bahnsteigen und auch in den Zügen sorgen Videokameras für die Sicherheit der Fahrgäste. Rot-blaue Notrufsäulen auf den Stationen, blaue Sprechstellen in den  Fahrzeugen und ständiger Kontakt des Triebfahrzeugführers zur Leitstelle sind wichtige Bausteine des Sicherheitskonzepts der AKN. Zusätzlich sind schwerpunktmäßig Sicherheitsdienste in den Zügen der AKN im Einsatz.

Was ist der Unterschied zwischen AKN Eisenbahn GmbH und HVV?

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) besteht aus rund 40 Verkehrsunternehmen. Der HVV bestimmt in Abstimmung mit der hamburgischen und schleswig-holsteinischen Kommunal- und Landespolitik den Umfang des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Fahrpreise. Die AKN Eisenbahn GmbH ist einer der Partner im HVV.

Wieso nimmt der Automat teilweise keine großen Scheine an?

Für Fahrkarten, deren Wert mehr als 10,00 € beträgt, gilt folgendes:

  • Ab einem Fahrpreis von 10,10 € können Sie neben 5 €- und 10 €-Scheinen auch mit einer 20 €-Banknote bezahlen.
  • Wenn Ihr Ticket einen Wert von mindestens 28,00 € überschreitet, werden auch 50 €-Scheine angenommen.
  • Sollten Sie einen Betrag von mehr als 65,00 Euro begleichen, ist es auch möglich, mit einem 100 €-Schein zu bezahlen.

Die Automaten geben mittlerweile auch Scheine als Wechselgeld heraus. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Zahlung mit einer EC-Karte.

Ich habe im AKN-Zug etwas verloren - an wen kann ich mich wenden?

Bitte rufen Sie unser Service-Center in Kaltenkirchen an: 04191/ 933 112 oder senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@akn.de. Wir versuchen dann, Ihr Eigentum wieder zu beschaffen. Nähere Informationen über Fundsachen und was besonders zu beachten ist finden Sie hier.

Wo finde ich Informationen über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?

Detaillierte Angaben zu Fahrgastrechten erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info und hier

Was bedeuten die Aufkleber „Keimfreie Oberfläche“?

Die Kontaktflächen (dazu zählen Haltegriffe, Haltestangen, innenliegende Türtaster und -griffe, Bedienelemente, Müllbehälter usw.) in den Zügen der AKN werden turnusmäßig gereinigt. Die genannten Flächen sind in allen AKN-Fahrzeugen zudem antimikrobiell beschichtet. Das eingesetzte Mittel TiTANO ist weder zu sehen noch zu riechen. Wirkungsweise: Die Oberflächenbeschichtung absorbiert Keime aus der Luft und verhindert, dass diese wieder an die Raumluft abgegeben werden. Die Oberfläche der Keime wird bei Kontakt mit der Beschichtung zerstört, so dass die Keime nicht mehr aktiv sind. Die Wirkung hält mindestens 12 Monate an und bezieht sich auf z.B. Noro- und Coronaviren genauso wie Schimmel oder verschiedene Bakterientypen. Somit minimieren wir die Übertragungsmöglichkeit von Keimen und erhöhen den Schutz für Reisende.