Was müssen Sie mitbringen?
- Sie sind mindestens 20 Jahre alt.
- Sie haben mindestens einen Schulabschluss im Sekundarbereich 1.
Bei einem ausländischem Abschluss ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des zuständigen Ministeriums und ein Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 vorzulegen. - Sie haben einen medizinischen (bahnärztliche) Tauglichkeitsprüfung sowie ein psychologischen Eignungstest bestanden.
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Fahreignungsregister.
- Grundsätzlich ergeben sich die zwingend notwendigen Grundvoraussetzungen aus den Bestimmungen der TfV sowie aus den Bestimmungen der Triebfahrzeugführerscheinprüfungsverordnung (TfPV), damit das Eisenbahnbundesamt (EBA) den Eisenbahnfahrzeugführerschein nach erfolgreich abgelegter Prüfung erteilen kann.











