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    Alle Verbindungen verkehren nach Plan. Aktuell sind keine Störungen bekannt.

Barrierefreies Reisen

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderung: Auch Senior:innen, Kinder, Eltern und Menschen mit vorübergehender Einschränkung ihrer Mobilität profitieren davon. Nicht zuletzt der demografische Wandel zeigt, wie wichtig das Thema ist: Wir werden alle immer älter. Das Barrierefreiheitsprogramm, welches hier zum Download bereitsteht, zeigt wie sich die AKN den jetzigen und künftigen Anforderungen stellt.

Mobilitätshilfen zur Weiterfahrt mit der DB befinden sich an den DB Bahnhöfen Elmshorn, Neumünster und Hamburg-Altona. Unter der Rufnummer 030/6521 2888 erreichen Sie den Mobilitätsservice und erhalten hier weitere Auskünfte zur Abwicklung. Eine optimale Betreuung kann laut www.bahnhof.de nur gewährleistet werden, wenn Sie sich spätestens 20:00 Uhr des Vortages Ihrer Reise, unter msz-bahn.de anmelden.

Zeiten bzgl. Mobile Servicemitarbeitende vor Ort, Angaben von www.bahnhof.de entnommen:

Elmshorn:

Mo-Fr 05:30-22:00 Uhr

Sa 08:30-18:30 Uhr

So 11:00-21:00 Uhr

Feiertag 05:30-22:00 Uhr

Neumünster:

Mo-So 06:00-22:15 Uhr inkl. Feiertage

Hamburg-Altona:

Mo-So 06:00-22:30 Uhr inkl. Feiertage

 

Barrierefreiheit auf der Linie A1 und Linie A3: Wir helfen Ihnen weiter.

Linie A1 Ulzburg Süd - Hamburg Eidelstedt:

Aufgrund der veränderten Bahnsteighöhen (Ausbau S5) zwischen Quickborn und Hamburg Eidelstedt ist auf der Linie A1 (Ulzburg Süd bis Hamburg Eidelstedt) die Barrierefreiheit nicht mehr gegeben. Für Rollstuhlfahrende bestellen wir gerne ein Taxi.

Linie A3 Ulzburg Süd - Barmstedt - Elmshorn:

Auf unserer Linie A3 zwischen Ulzburg Süd, Barmstedt und Elmshorn müssen wir bis Mitte Juli 2025 aus betrieblichen Gründen verstärkt VTA-Triebwagen einsetzen, die nicht barrierefrei sind.

Je nach Verfügbarkeit kommen auch unsere barrierefreien LINT 41 Fahrzeuge zum Einsatz – welche Züge zu welcher Zeit fahren, können wir Ihnen nicht im Voraus mitteilen.

Infos für beide Linien:

Damit Sie trotzdem mobil bleiben, organisieren wir gerne ein rollstuhlgerechtes Taxi für Sie. Rufen Sie uns einfach unter 04191/933 933 an – wir kümmern uns um alles Weitere.

Das Taxi übernimmt die Beförderung vom gewünschten Startbahnhof bis zum Zielbahnhof entlang der AKN-Linien bzw. zum nächsten Bahnhof mit barrierefreiem Übergang zu den Zügen (Ulzburg Süd, Übergang zur A2 Richtung Norderstedt Mitte und Neumünster; Hamburg Eidelstedt (Linie A1), Übergang zu den S-Bahn-Linien S3 und S5; Elmshorn (Linie A3), Übergang zum Regionalverkehr DB).

Taxibestellung auf einen Blick:

  1. Sie planen eine Fahrt auf der Linie A1 (Ulzburg Süd - Hamburg Eidelstedt) oder A3 (Ulzburg Süd – Barmstedt – Elmshorn) der AKN.
  2. Anruf unter 04191/933 933, damit wir Ihnen ein rollstuhlgerechtes Taxi bestellen können.
  3. Vorlaufzeit zur Bestellung des Taxis: idealerweise einen Tag vor Ihrer geplanten Fahrt.
  4. Bei kurzfristigen Anmeldungen geben wir unser Bestes, Ihnen schnellstmöglich ein Taxi zu bestellen. Wir können dies aber nicht gewährleisten. Das richtet sich nach der Verfügbarkeit bei den angefragten Taxiunternehmen.

Unser Team ist rund um die Uhr für Sie da. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen auch während dieser Zeit eine zuverlässige Mobilität zu bieten.

Auf der AKN Linie A2 (Neumünster-Ulzburg Süd-Norderstedt Mitte) sind unsere barriere-freien LINT 54-Fahrzeuge im Einsatz.

 

Welche Rollstühle können befördert werden?

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Das ist gut so. Für die sichere Mitnahme müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Tragfähigkeit des Fußbodens und der Hilfen (Rampen, Überfahrhilfen, Aufzüge) muss ausreichend sein. Auch müssen die Rollstuhlfahrenden ohne Rangieren den vorgesehenen Platz parallel zur Fahrtrichtung des Zuges einnehmen können. Ansonsten sind Gefährdungen, zum Beispiel bei Schnellbremsungen im Gefahrenfall durch Kippen des Rollstuhls, für den Nutzer aber auch die umstehenden Fahrgäste unvermeidlich.

Es gilt daher ein zulässiges Höchstgewicht von 300 kg (einschließlich Rollstuhl, Fahrer:in und Gepäck) sowie eine maximale Breite von 70cm und eine größte Länge von 1,3m.

Bei deutlich wahrnehmbarer Überschreitung muss der Triebfahrzeugführende leider die Beförderung ausschließen. Das gilt auch für die Beförderung im Ersatzverkehr. Der Taxi- oder Busfahrende muss im Zweifelsfall entscheiden, ob eine sichere Mitfahrt möglich ist.

Danke für Ihr Verständnis.

 

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Downloads

Mobilitätstraining

Informieren Sie sich in diesem Zuge doch auch über das von der AKN angebotene Mobilitätstraining mit Automatenschulung und Fahrtraining im Zug.