Fahrgastrechte & Garantien

Am 29.7.2009 trat das „Fahrgastrechtegesetz“ in Kraft. Damit gelten einheitliche Fahrgastrechte und -pflichten.

Es gelten für Sie als Reisenden folgende Regelungen für die R-, S- und A-Bahn-Linien (AKN) im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und dem Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarifgebiet). Bei eigenem Verschulden gelten diese nicht:

  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50%.
  • Zeit- und Tageskarten werden pauschal entschädigt: 1,50 € je Verspätung ab 60 Minuten.
  • Entschädigungsbeträge von weniger als 4 € werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten Verspätungen gesammelt geltend machen. Bei Zeitkarten des Nahverkehrs werden insgesamt maximal 25% des Zeitkartenwertes entschädigt.
  • Wird entschädigt, so kann der Fahrgast zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.
  • Wird eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erwartet, können Sie als Fahrgast von ihrer Reise zurücktreten. Sie können sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Sind Sie bereits eine Teilstrecke gefahren, wird der Fahrpreis anteilig erstattet.
  • Werden mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erwartet, können Sie einen anderen nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Entstehen Ihnen zusätzliche Kosten wie z.B. Produkt- oder Umwegzuschläge, müssen Sie diese zunächst auslegen und sich später erstatten lassen. Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten wie z.B. Ländertickets, „Quer-durchs-Land-Tickets“, „Schönes-Wochenende-Tickets“, SemesterTickets sowie Kombifahrkarten zu Eintrittskarten.
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr gilt folgendes: Sie haben das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 € erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn der Zug ausfällt und es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.

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